Entrümpelung steuerlich absetzen: So sparen Sie mit § 35a EStG

Entrümpelung steuerlich absetzen: So sparen Sie mit § 35a EStG

Entrümpelung von der Steuer absetzen: Erfahren Sie, welche Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung gelten und wie Sie bis zu 4.000 € pro Jahr sparen.

Veröffentlicht am 8.2.2026

Wer eine professionelle Entrümpelung beauftragen möchte, kann einen Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückholen. Die Grundlage dafür ist § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG), der Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen vorsieht. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, welche Kosten absetzbar sind und worauf Sie bei der Rechnung achten müssen. Containerhelfer vermittelt Entrümpelungen deutschlandweit und erstellt Angebote sowie Rechnungen, die alle steuerlichen Anforderungen erfüllen.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden und üblicherweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden könnten. Der Gesetzgeber gewährt dafür eine Steuerermäßigung, um die Beauftragung professioneller Dienstleister zu fördern und Schwarzarbeit zu reduzieren.

Eine Entrümpelung fällt in der Regel unter diese Kategorie, wenn sie in Ihrer privat genutzten Wohnung, Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück stattfindet. Das umfasst typischerweise die Räumung von Kellern, Dachböden, Garagen, Wohnräumen und Gartenflächen.

KategorieSteuerermäßigungMaximale Erstattung pro Jahr
Haushaltsnahe Dienstleistung20 % der Arbeitskosten4.000 €
Handwerkerleistung20 % der Arbeitskosten1.200 €
Geringfügige Beschäftigung20 % der Aufwendungen510 €

Wichtig: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können im selben Steuerjahr nebeneinander geltend gemacht werden. Wenn Ihre Entrümpelung mit einer Renovierung verbunden ist, lohnt sich die getrennte Zuordnung der einzelnen Rechnungspositionen.

Welche Entrümpelungskosten sind steuerlich absetzbar?

Nicht alle Positionen auf der Rechnung sind gleichermaßen absetzbar. Die Unterscheidung zwischen Arbeitskosten und Materialkosten ist entscheidend.

Absetzbare Kosten

  • Arbeitskosten: Lohn und Gehalt der eingesetzten Fachkräfte
  • Fahrtkosten: An- und Abfahrt des Teams zum Einsatzort
  • Maschinenkosten: Einsatz von Geräten wie Transportwagen, Hebebühnen oder Demontage-Werkzeug

Nicht absetzbare Kosten

  • Materialkosten: Verpackungsmaterial, Schutzfolien, Kartonagen
  • Entsorgungsgebühren: Deponiekosten und Gebühren an Recyclinghöfen
  • Containermiete als Einzelleistung: Ein separat beauftragter Container ohne Arbeitsleistung ist in der Regel nicht absetzbar

Erfahrungsgemäß macht der Arbeitskostenanteil bei einer professionellen Entrümpelung einen erheblichen Teil der Gesamtrechnung aus. Achten Sie darauf, dass die Rechnung alle Positionen getrennt aufführt.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

1. Leistung im eigenen Haushalt

Die Entrümpelung muss in Ihrer privat genutzten Immobilie stattfinden. Das gilt für Eigentümer und Mieter gleichermaßen. Auch Zweitwohnungen, selbst genutzte Ferienwohnungen und Gemeinschaftsflächen in Mehrfamilienhäusern können begünstigt sein.

2. Professioneller Dienstleister

Die Leistung muss von einem Unternehmen oder einer selbstständigen Person mit Gewerbeanmeldung erbracht werden. Gefälligkeitsdienste von Privatpersonen sind nicht absetzbar.

3. Rechnung mit aufgeschlüsselten Kosten

Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift und Steuernummer des Dienstleisters
  • Leistungsbeschreibung und Leistungszeitraum
  • Separate Ausweisung von Arbeits-, Fahrt- und Materialkosten
  • Ausweis der Mehrwertsteuer

4. Unbare Zahlung

Das Finanzamt akzeptiert ausschließlich Zahlungen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt, selbst wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Rechenbeispiel: So viel können Sie sparen

Ein konkretes Beispiel zeigt, wie sich die Steuerermäßigung auswirkt:

PositionBetrag
Arbeitskosten (Räumung, Sortierung, Transport)1.800 €
Fahrtkosten200 €
Materialkosten150 €
Entsorgungsgebühren350 €
Gesamtrechnung2.500 €
Absetzbare Kosten (Arbeit + Fahrt)2.000 €
Steuerermäßigung (20 %)400 €

In diesem Beispiel reduziert sich Ihre Steuerschuld um 400 Euro. Bei umfangreicheren Projekten wie einer kompletten Haushaltsauflösung kann die Ersparnis deutlich höher ausfallen.

Entrümpelung in der Steuererklärung richtig angeben

Die Eintragung erfolgt in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" Ihrer Einkommensteuererklärung. So gehen Sie vor:

  1. Rechnungen sammeln: Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig auf.
  2. Arbeitskosten ermitteln: Addieren Sie die absetzbaren Positionen (Arbeits- und Fahrtkosten) inklusive Mehrwertsteuer.
  3. Bruttobetrag eintragen: Tragen Sie den Bruttobetrag (mit MwSt.) der begünstigten Kosten in die Anlage ein.
  4. Belege bereithalten: Das Finanzamt kann die Vorlage der Originalrechnungen und Kontoauszüge verlangen.

Tipp: Falls im selben Jahr auch Handwerkerleistungen angefallen sind, etwa für eine anschließende Renovierung, können Sie diese zusätzlich geltend machen. So nutzen Sie beide Höchstbeträge optimal aus.

Sonderfälle und häufige Fehler

Haushaltsauflösung nach Todesfall

Bei einer Wohnungsräumung nach einem Todesfall gelten besondere Regeln. Die Steuerermäßigung greift nur, wenn die Wohnung zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört. Wird die Wohnung eines Angehörigen aufgelöst, die nicht der eigene Haushalt ist, ist die Absetzbarkeit eingeschränkt.

Kombination mit Containerservice

Beauftragen Sie eine Entrümpelung als Gesamtpaket mit Container-Lösung, sind die Arbeitskosten in der Regel absetzbar. Wird der Container hingegen separat ohne Arbeitsleistung gebucht, fehlt typischerweise die Grundlage für die Steuerermäßigung. Achten Sie bei der Beauftragung auf eine zusammenhängende Leistungsbeschreibung.

Typische Fehler vermeiden

  • Barzahlung: Selbst bei korrekter Rechnung wird die Erstattung abgelehnt
  • Fehlende Kostenaufschlüsselung: Ohne getrennte Ausweisung lehnt das Finanzamt die gesamte Rechnung ab
  • Doppelte Geltendmachung: Kosten, die bereits als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen wurden, dürfen nicht zusätzlich nach § 35a geltend gemacht werden

Praktische Checkliste

  • Professionellen Entrümpelungsdienstleister mit Gewerbeanmeldung beauftragen
  • Vor Auftragserteilung nach getrennter Ausweisung der Arbeits- und Materialkosten fragen
  • Zahlung ausschließlich per Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung leisten
  • Rechnung auf vollständige Angaben prüfen (Name, Anschrift, Steuernummer, Leistungszeitraum)
  • Kontoauszug als Zahlungsnachweis aufbewahren
  • Bruttobetrag der begünstigten Kosten in Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" eintragen
  • Bei Kombination mit Renovierung: Handwerkerleistungen separat geltend machen

Ja, sofern der Keller zu Ihrer privat genutzten Immobilie gehört. Die Arbeitskosten der professionellen Räumung sind als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Achten Sie auf eine ordnungsgemäße Rechnung mit getrennter Kostenaufstellung und zahlen Sie unbar.

Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der begünstigten Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Bei einer Gesamtrechnung von beispielsweise 3.000 Euro Arbeitskosten ergibt sich eine Steuerersparnis von 600 Euro.

Containerkosten sind dann absetzbar, wenn sie als untergeordnete Nebenleistung einer Entrümpelung beauftragt werden. Ein separat gemieteter Container ohne zugehörige Arbeitsleistung wird vom Finanzamt in der Regel nicht als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt.

Ja, auch Mieter können Entrümpelungskosten nach § 35a EStG absetzen. Voraussetzung ist, dass die Leistung in der gemieteten Wohnung oder den zugehörigen Räumen wie Keller oder Dachboden erbracht wird.

Die Rechnung muss nicht automatisch eingereicht werden. Sie müssen sie jedoch aufbewahren und auf Anfrage des Finanzamts vorlegen können. Bewahren Sie auch den Kontoauszug als Zahlungsnachweis auf.

Fazit

Eine Entrümpelung steuerlich absetzen ist unkompliziert, wenn Sie die Grundregeln beachten: professionellen Dienstleister beauftragen, Rechnung mit getrennten Kostenpositionen anfordern und unbar bezahlen. So sichern Sie sich eine Steuerermäßigung von bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Wir vermitteln Entrümpelungen und Container-Lösungen deutschlandweit, beraten telefonisch bei der Planung und erstellen Angebote sowie Rechnungen aus einer Hand.

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